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Was gehört in das Impressum
Oftmals bestehen Unsichheiten, was den Inhalt und die Platzierung des Impressum anbetrifft.
Grundsätzlich gelten 2 Gesetze: Das TDG (Teledienstegesetz) dass der Bund regelt und der MDStV (Medeindienstestaatsvertrag) der in der Kompetenz der Länder liegt.
Die Impressumsplicht sieht vor, dass das Impressum leicht erkenn- und erreichbar sein muss. Ein Link auf jeder Seite erfüllt dieses Merkmal.
Wie das Impressum genau auf jeden Webseitenbetreiber zugeschnitten aussieht, ist jedoch nicht ganz so einfach.
Eine Hilfe hierzu gibt der Impressum Assistent. Man kann hier Schritt für Schritt das Impressum erstellen, welches zu dem jeweiligen Webangebot passt. Bei Unsicherheiten empfehle ich jedoch unbedingt einen Fachmann zu Rate zu ziehen.
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